Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (4 insgesamt)

Mehrfamilienhaus ZVG

Mehrfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
37434 Gieboldehausen

Amtsgericht Duderstadt:
1 K 8/23
Versteigerungstermin:
20.08.2025, 10:00 Uhr
Zweifamilienhaus und Gartengrundstück ZVG

Zweifamilienhaus und Gartengrundstück

Zwangsversteigerung in
37434 Krebeck

Amtsgericht Duderstadt:
1 K 4/23
Versteigerungstermin:
01.10.2025, 10:00 Uhr
Resthofgrundstück mit mehreren Gebäuden ZVG

Resthofgrundstück mit mehreren Gebäuden

Zwangsversteigerung in
37136 Holzerode

Amtsgericht Duderstadt:
1 K 5/24
Versteigerungstermin:
01.10.2025, 11:30 Uhr
Mehrfamilienhaus ZVG

Mehrfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
37434 Gieboldehausen

Amtsgericht Duderstadt:
1 K 3/24
Versteigerungstermin:
19.11.2025, 10:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder

2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder

3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

4. Die Überweisung der Sicherheit auf das vom Amtsgericht angegebene Konto. Die Angaben können der Terminsbestimmung entnommen werden. Auf der Überweisung ist unbedingt der aufgeführte Verwendungszweck anzugeben.

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht